Jugendspielberechtigung - was ist das denn?
Grundsätzlich ist es möglich, dass Kinder und Jugendliche in mehreren Vereinen spielen können! Es kann vorkommen, dass ein Verein nicht genügend Spieler und Spielerinnen für eine eigene Jugendmannschaft hat. Dann könnten sich die vereinzelten Jugendspieler und Jugendspielerinnen über einen zweiten Verein anmelden:
Nennen wir im nachfolgenden Beispiel den Spieler Alex. Alex könnte weiterhin in seinem Verein "Schachclub" spielen und für die Jugendmannschaft des Vereins "SV Jugend".
Es gibt dazu die sogenannte Jugendspielberechtigung. Die Jugendspielberechtigung gilt nur für die Jugendmannschaften und nur für eine Saison.
Bei den Seniorenmannschaften und den Einzelturnieren startet Alex weiterhin unter der Flagge von "Schachclub". Voraussetzung sind die passive Mitgliedschaft bei dem "SV Jugend" und die fristgerechte Beantragung der Jugendspielberechtigung bei der Schachjugend NRW. Beachtet bitte die Frist: 31.07.2022!
weitere Informationen und Formulare der Schachjugend Nordrhein-Westfalen